Wenn der Tod eingetreten ist

Ist ein Sterbefall eingetreten, so muss ein Arzt den Tod feststellen. Es empfiehlt sich hierfür den Hausarzt oder einen vertrauten Arzt schnellstmöglich zu informieren, da dieser die Verstorbene / den Verstorbenen am besten kannte. Ist der Sterbefall in einem Heim oder Krankenhaus eingetreten, so informiert die Heimleitung den Arzt bzw. der behandelnde Arzt im Krankenhaus
bescheinigt den Tod.

Wichtig  ist es, dass Sie sich in dieser Situation gleich Jemandem anvertrauen können, zum Beispiel einer Freundin, einem Freund oder einem Bekannten aus der Nachbarschaft. So ist es möglich einen Vertrauten um sich zu haben, der Sie stützt und Ihnen zur Seite steht.

Es sollte geklärt werden, ob die Abholung der / des Verstorbenen gleich erfolgen soll, oder ob noch Zeit gewünscht wird zum Abschied nehmen. Oft müssen Mitglieder der Familie oder auch Freunde eine erhebliche Wegstrecke auf sich nehmen. In Sachsen-Anhalt dürfen Verstorbene bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben. Eine entsprechende Aufbahrung (waschen, ankleiden & einbetten), bei Ihnen zu Hause, kann durch uns erfolgen.

Wir helfen Ihnen in dieser schweren Situation, gerne und schnell, in allen Fragen weiter.

Wir sind für Sie rund um die Uhr persönlich erreichbar unter:

Telefon: 0340 – 2211365

Nun ist es notwendig sich möglichst am nächsten Tag zusammen zusetzen um den weiteren Verlauf  zu besprechen.

Für das  Gespräch kommen wir gerne in Ihre vertraute Umgebung zu Ihnen nach Hause  oder Sie kommen in unser Haus, in die Albrechtstraße 9, neben der Bär-Apotheke.

Dabei werden die folgenden Dinge besprochen:

  • Aufnahme der Personalien der / des Verstorbenen für die Meldung beim Standesamt
  • Informationen über die Gebühren, Anzahl der erforderliche Sterbeurkunden
  • Festlegung der Bestattungsart: Erde oder Feuer
  • Besprechung der Bestattungsform: Grabstelle auf einem Friedhof oder die grüne Wiese, im FriedWald® oder auch eine Seebestattung
  • Möglichkeit der Grabstätte: Beisetzung in ein bestehendes Grab oder Erwerb einer neuen Grabstätte
  • Festsetzung des Bestattungstermins und Absprache mit der Friedhofsverwaltung oder der Kirche
  • Auswahl des Sarges und der Sargwäsche. Soll die / der Verstorbene eigene Kleidung an bekommen? Eventuell auch eigene Decke und Kissen?
  • Soll es eine offene Aufbahrung geben oder soll der Sarg geschlossen bleiben?
  • Absprache mit einem weltlichen Trauerredner / in, oder einem Pfarrer / in
  • Auswahl der Blumen bzw. der Trauerfloristik, dies kann auch bei dem Blumenladen Ihres Vertrauens erfolgen
  • Soll ein Foto der / des Verstorbenen aufgestellt werden?
  • Soll ein Kondolenzbuch ausliegen?
  • Gegebenenfalls Aufgeben einer Todesanzeige und / oder Erstellung von Trauerdruck
  • Gegebenenfalls Hilfe bei der Entscheidung für eine Lokalität im Anschluss an die Bestattung bzw. Trauerfeier

Alles sollte harmonisch zugehen und für Sie jederzeit transparent und nachvollziehbar sein. Keine Frage von Ihnen wird unbeantwortet bleiben. Dabei sind Ihre Vorstellungen und die Richtlinien der Gesetze  in Einklang gebracht worden. Sie wissen was die weiteren Schritte sind und die von uns zu erwartenden Bestattungskosten sind nun klar. Sie erhalten ein verständliches Angebot ausgehändigt, in dem alle Einzelleistungen aufgeführt sind. Das Angebot und der Hausbesuch bei Ihnen, sind für Sie selbstverständlich kostenfrei.

Zu erwähnen ist, dass zu diesen Bestattungskosten noch weitere Kosten, die nicht im Einfluss des Bestattungsunternehmens liegen, hinzukommen. So zum Beispiel Arztkosten für die Erstellung des Totenscheins, Friedhofskosten für den Kauf / Verlängerung der Grabstelle, Kosten des Trauerredners, der Kirchgemeinde, des Steinmetz und einer eventuellen Bewirtung im Anschluss der Trauerfeier.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Neben der Organisation und Gestaltung der Bestattung, übernehmen wir für Sie sämtlich
anfallende Abmeldungen, die Beurkundung des Sterbefalles und helfen Ihnen für diverse Anträge vorbereitend weiter. Die Unterlagen, die wir hierfür benötigen sind:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Geburtsurkunde der / des Verstorbenen (Familienstand-ledig)
  • Heiratsurkunde / Familienbuch (Familienstand-verheiratet)
  • Heiratsurkunde / Sterbeurkunde des Ehegatten (Familienstand-verwitwet)
  • Heiratsurkunde / Scheidungsurteil (Familienstand-geschieden)

Sollten ‚Unterlagen‘ nicht auffindbar sein so kümmern wir uns um die Besorgung, was eventuell mit geringen Mehrkosten verbunden sein kann.

  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Rentenversicherungsnummer
  • Betriebsrentennummer, Versorgungsamt, Jobcenter
  • Telekom, GEZ, Wohnung, sonstiges
  • Versicherungen (Lebens, Sterbe-, Hausratversicherung etc.)
  • Grabnutzungsurkunde (falls die Bestattung auf einer bereits vorhandenen Grabstelle erfolgen soll)

Eine Übersicht zum Ausdrucken der erforderlichen Unterlagen finden Sie hier: Flyer